II. Aufstellen von DWeihBM
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DWeihBm dürfen nur von fachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass:
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1. der DWeihBm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird.
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2. der DWeihBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht. In schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht und ggfs. durch Zurufe wie "mehr rechts!" oder "mehr links!" korrigiert.
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3. sich im Unfallbereich des DWeihBm keine zerbrechlichen Gegenstände oder Anlagen, die in ihrer Funktion beeinträchtigt werden können, befinden.
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IV. Weihnachtfeiern in dienstlichen Räumen
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In Org.-Einheiten mit hinreichend qualifiziertem Personal dürfen Krippenspiele aufgeführt werden. Um eine sinnvolle Ausgestaltung zu gewährleisten, sind dabei mindestens die im folgenden aufgeführten Rollen zu besetzen:
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1. Maria (möglichst weibliche Bedienstete oder diesen ähnliche Dienststellenangehörige).
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2. Joseph (älterer Beamter des gehob. nichttechn. Dienstes, in Ausnahmefällen auch des mittl. nichttechn. Dienstes). Es sind vorzugsweise Beamte mit Bart zu verwenden.
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3. Kind (kleinwüchsige Angestellte beliebiger Vergütungsgruppen).
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4. Esel/Schafe (geeignete Beamte des höh. techn. Dienstes, die sich in einschlägigen Verwendungen bewährt haben).
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5. Heilige Drei Könige (die Entscheidung über die Besetzung liegt bei der Dienststellenleitung).
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